Durchführung Bezugsrechtsemission gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 30. Oktober 2020 mit einem Bezugspreis in Höhe von 4,00 Euro je neuer Aktie
Vorstand und Aufsichtsrat der MEDIQON Group AG (ISIN DE0006618309) haben am heutigen Tage Einzelheiten zur Durchführung der von der Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 beschlossenen Kapitalerhöhung festgelegt.
Gemäß dem genannten Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung wird das Grundkapital der Gesellschaft von 3.333.186,00 Euro um bis zu 6.666.372,00 Euro auf bis zu 9.999.558,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 6.666.372 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je 1,00 Euro gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag in Höhe von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären gemäß § 186 Absatz (5) AktG als mittelbares Bezugsrecht gewährt. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien hat die Hauptversammlung ausschließlich die BankM AG, Frankfurt am Main, zugelassen. Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Rahmen des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 1:2 angeboten, das heißt je eine Aktie der Gesellschaft berechtigt zum Bezug von zwei neuen Aktien.
Der Bezugspreis für je eine neue Aktie ist vom Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats auf 4,00 Euro festgesetzt worden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 15.02. 2021, 0.00 Uhr, und endet voraussichtlich am 01.03.2021, 24.00 Uhr. Der börsliche Bezugsrechtshandel wird voraussichtlich am 15.02.2021 eröffnet und am 25.02.2021 enden.
Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 11.02.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Angebot der neuen Aktien wird gegenüber den Aktionären auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen, der vorbehaltlich der noch ausstehenden Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich am 08.02.2021 veröffentlicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin die Voraussetzung für die Durchführung der Bezugsrechtsemission ist. Sollte sich die Billigung verzögern, müssten die oben genannten Zeitpunkte und Fristen angepasst bzw. verschoben werden.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll für die Finanzierung von Unternehmensbeteiligungen und gegebenenfalls auch zur Optimierung der Kapitalstruktur der Gesellschaft verwendet werden.
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