Scheitern der Earn-Out-Verhandlungen mit der GHX Europe GmbH
Die MEDIQON Group AG hat in einer ad hoc Meldung am 10. Juli 2018 über den Vertrag zur Veräußerung eines wesentlichen Teils ihres Vermögens mit der GHX Europe GmbH informiert. Über den Vollzug (Closing) des Vertrags wurde am 02. November 2018 informiert. Am 19. Juni 2019 wurde über die geänderte Earn-Out-Regelung berichtet.
Seither hat die MEDIQON Group AG konstruktiv an der Erreichung der vereinbarten Voraussetzungen aus der Earn-Out-Regelung gearbeitet. Es handelte sich bei den in der Earn-Out-Regelungen vereinbarten Voraussetzungen um Abschlüsse von Kundenverträgen, welche durch die MEDIQON Group AG angebahnt wurden und durch die GHX Europe GmbH zum Abschluss gebracht werden sollten. Die MEDIQON Group AG hat aus Sicht der Gesellschaft alle notwendigen Pflichten erbracht. Es kam seitens der GHX Europe GmbH jedoch zu aus Sicht der Gesellschaft zu treuwidrigem Handeln, welches den Abschluss der Verträge innerhalb der gesetzten Frist verhinderte.
Der Vorstand der MEDIQON Group AG erwägt nun auf dem Rechtsweg die Durchsetzung des Earn-Out-Anspruchs anzugehen. Der letztliche Ausgang dieses Verfahrens kann nicht mit Sicherheit bestimmt werden.